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2017-2019 Brückenbildung zwischen Christen und Muslimen

Posterpräsentation bei SIPPC – der Gesellschaft für Interkulturelle Seelsorge und Beratung während des 30. internationalen Seminars in Wien/Österreich vom 21.-26. Oktober 2018

Das Seminar des Vereins, der Praxis, Bildung und Forschung zu Seelsorge zusammenbringt, stand unter dem Thema: Religionen im Dialog: Zusammenarbeit in interreligiöser und interkultureller Seelsorge.

Erstmals war die in Deutschland gegründete und weltweit arbeitende Lerngemeinschaft bei dem übergeordenteten Dachverband der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) eine Woche zu Gast . Die IGGiÖ ist Körperschaft öffentlichen Rechts, offizielle Vertretung und zuständig für die Verwaltung der religiösen Belange der in Österreich lebenden sunnitischen Muslime. Seit 2013 haben sich die Aleviten und die Schiiten mit eigenen anerkannten Religionsgesellschaften von der IGGiÖ abgelöst.

Das Seminar fand statt in den Räumen der Türkisch-Islamischen Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich (ATIB), die sich gastfreundlich der Bewirtung und Tageslogistik annahm.

Eine ähnliche bundesweite Dachstruktur einer islamischen Körperschaft des öffentlichen Rechtes gibt es bisher in Deutschland nicht, wie es hier auch nicht die staatliche Struktur eines ministeriumsgleichen Sekretariates für Religionsangelegenheiten beim Bundeskanzleramt gibt bzw. grundgesetzlich geben könnte.

Solch eine ähnliche Struktur wird hier von kirchlichen Vertretern oft schmerzlich vermisst, da in bestimmten Strukturen und Hierarchien keine Vereinbarungen mit entsprechenden Gesprächspartnern der Muslime auf gleicher Ebene möglich sind. In Österreich beruht diese Repräsentanz historisch auf dem Religionsgesetz von 1912, als es galt, den 600.000 Muslimen aus dem annektierten Bosnien-Herzogowina religiöse Selbstbestimmung im Habsburgerreich zu sichern. Die Neuentwicklung seit dem Islamgesetz von 2015 lässt sich unter https://de.wikipedia.org/wiki/Islamgesetz_2015 nachlesen.(Letzter Zugriff 17.10. 2018)

Es war eine äußerst intensive Woche (wie schon 2016 in Gent/Belgien, siehe unter Fortbildungen) – ungefähr hundert Teilnehmende mit 24 verschiedenen Muttersprachen – die englisch-deutschen Simultanübersetzungen waren eine permanente Herausforderung. Neu waren für mich interreligiös die verschiedenen Konzepte von Seelsorge, die im Islam nicht als einzelner Bereich begriffen, sondern als Teil einer ganzheitlichen Sicht von Heil und Heilung, auf Gott und Jenseits gerichtet, verstanden wird. Dennoch hat sich in Österreich eine Krankenhausseelsorge (ehrenamtlich) und eine Gefängnisseelsorge (hauptamtlich) etabliert, findet so ein bemerkenswerter Transfer von einer christlichen in eine islamische Struktur statt. Die verschiedenen `panels´ des Seminars und die persönlichen Gespräche mit Menschen unterschiedlichster Erfahrung und Herkunft machten jeden der sechs Tage prägend. Bewegend und zeitweise erschütternd waren die Berichte von Theologen und Seelsorgern, die von fehlender Menschenwürde (Südafrika), Bürgerkriegszuständen (Nicaragua) und religiösem Hass (Indonesien) zeugten. Gerade für diese, aber auch für uns andere Teilnehmenden, ist es ein Zusicherung innerer Unterstützung zu wissen, dass all dieses der SIPCC-Familie nicht gleichgültig ist.

Meine Posterpräsentation " Ev. (-Luth.) Gebetsvereine und türkische Moscheevereine – unbekannte Parallelen" (Poster siehe unter Veröffentlichungen) konnte ich in beiden Sprachen darstellen mithilfe der Theologin Joan Brüggemeier, die mich mehrfach beriet, wenn es um die Feinheiten der theologischen Begrifflichkeiten in englischer Sprache ging. (Sie ist oben im vierten Foto zu sehen, links von mir, rechts freut sich Balazs Siba aus Ungarn mit uns über das Interesse vieler Mitwirkenden an meinen Thesen.)

Hier der Text der mündlichen Präsentation vom 22. 10. 2018:

"Ich präsentiere einen sozialhistorischen und interreligiösen Vergleich zwischen Protestanten und Muslimen, die <mit Ernst Christen (und Muslime) sein wollen> — unter der Hypothese, dass die psychosozialen und religiösen Bedürfnisse der Arbeitsmigranten des 19. Und 20. Jh. aus Masuren, im damaligen deutschen Ostpreußen und heutigen Polen, und denen aus der Türkei, von der Schwarzmeerküste und aus Anatolien, erstaunliche Parallelen aufweisen.

Die Migranten stammten aus historisch besonders religiös geprägten, ländlichen Gebieten mit sehr niedriger Lohnstruktur; sie nahmen die Angebote von Anwerbern an, die ihnen vor allem im Bergbau und der Montanindustrie des Ruhrgebiets, dem größten Industriereviers Europas, hohe Bargeldverdienste garantierten. Hist. Exkurs: (Das religionstolerante Ostpreußen war über vierhundert Jahre zur Zuflucht für Religionsflüchtlinge geworden und dadurch stark religiös geprägt. Im Fall der protestantischen, polnisch sprechenden Masuren garantierte die Augsburgische Kirchenverfassung, Confessio Augustana von 1530, die Verwendung der polnischen Sprache in der Kirche in Preußen bis 1939, also über 400 Jahre lang. In der Türkei kam es ab den 1920er Jahren durch die kemalistischen, am Westen orientierten säkularen Reformen dazu, dass religiöses Leben samt arabischer Schrift und orientalischer Kleidung aus der Öffentlichkeit zunehmend verdrängt wurde, sodass viele Fromme sich aufs Land und in die Berge zurückzogen und sich dem neuen staatlichen Schrift- und Bildungssystem und damit einem modernistischen Wertesystem verweigerten. )

Beide Ethnien hatten mit der fremden Umgebung zu kämpfen: Riesige, düstere und ohrenbetäubende Industrieanlagen, schwere Arbeit und triste Siedlungen. Andersgläubige, Ungläubige und Verweltlichung um sie herum mit unbekanntem Konsum, Alkohol und Prostitution irritierten sie und führten zu freiwilligem Rückzug in ihr eigenes Milieu. Kettenwanderungen aus der Heimat begünstigten endogame Ehen und das Separieren in Wohnvierteln.

Gegen ständige Verdächtigungen der preußischen Polizei, die religiösen Versammlungen der Masuren auf Polnisch seien politisch motiviert, gründeten die ostpreußischen Migranten seit der Jahrhundertwende nach preußischem Vereinsrecht Gebetsvereine mit Betsälen, um in ihrer Sprache gemeinschaftlich zu beten, zu musizieren und die Bibel lesen zu können. So fanden sie eine legale Form, um Luthers Rat für die Frommen, ein Kirchlein in der Kirche zu gründen (ecclesiola in ecclesia) zu realisieren. (In Duisburg z. B. hat ein Moscheeverein so einem Betsaal 1995 übernommen.)

Auch im Islam wird das gemeinschaftliche Gebet höher bewertet als das alleinige. Beide religiös geprägten Ethnien haben in ihren Vereinen eine gemeinschaftliche und sprachlich vertraute Verortung ihres Glaubens gefunden, den sie als kundige Laien ausüben. Dieser Ort als zweites Zuhause ermöglicht gottgefälliges, an Regeln und Rhythmen gebundenes Leben in geschütztem Raum, verhindert Vereinsamung und Verzweiflung, gewährt stattdessen Gruppenidentität, also Wesensgleichheit, und auch individuelles Seelenheil. (Nach Prof Volkhard Krech der RUB (Centrum für rel.wiss. Studien) sind auch heutzutage 40% aller Migranten aktiv in ihren religiösen Communities.)

Fazit: Somit hat Glaubensausübung als das transportable Identitätsmerkmal eine die Seele in der Fremde stabilisierende Funktion und hat damit eine weit höhere Bedeutung für Migrationsgesellschaften als für sesshafte Gesellschaften.

Das Festhalten an den Fundamenten des Selbstverständnisses in beiden Glaubensgemeinschaften kann aber zu Konflikten führen mit anderen Religionsgemeinschaften, Institutionen (wie Landeskirchen oder Universitäten) und der religionsfernen Gesellschaft, die aus politischen Gründen religiöse Themen instrumentalisiert. Durch beide Faktoren, der vereinseigenen Fundamentalität der Frommen einerseits und der politischen Angriffe von Außen andererseits, kann es zum psychosozialen Dilemma kommen zwischen selbst gewähltem Rückzug und dem essenziellen Bedürfnis nach Achtung und Angenommensein (Respekt und Akzeptanz) in der Aufnahmegesellschaft."

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